FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserer Genossenschaft und Deiner Mitgliedschaft. Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns an office@nui-genossenschaft.com oder ruf an: +43 5572 721040.

Die Genossenschaft

Was ist die NUI Genossenschaft?

Die NUI – Genossenschaft für Gesundheit und Wohlbefinden eG ist eine Plattform für gesundheitsorientierte Menschen, Vereine und Unternehmen. Im Mittelpunkt steht die Noni-Pflanze und ihre ganzheitliche Nutzung — von der Produktvielfalt über Qualitätssicherung bis zu Forschung und Wissensvermittlung.

Was ist Eure Vision und Mission?

Unsere Vision ist der gesunde Mensch. Unsere Mission: Menschen auf ihrem Weg zu Gesundheit, Wohlbefinden und mehr Lebensfreude zu begleiten — mit natürlichen, ganzheitlichen Ansätzen und einer starken Gemeinschaft.

Was sind die Kurien?

Unsere Satzung teilt die Mitglieder nach ihren Aufgaben und Interessen in sieben Kurien ein — von den Pionieren über Forschung, Vertrieb, Gesundheit und Produzenten bis zu Konsumenten und Investoren. Die Kurienzugehörigkeit legt der Vorstand bei der Aufnahme fest.

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Du füllst die Beitrittserklärung aus, sendest sie unterschrieben an uns und zahlst Deine Anteile ein. Mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstands wird die Mitgliedschaft rechtsgültig. Alle Unterlagen findest Du unter Downloads.

Wer kann Mitglied werden?

Alle Menschen, Vereine und Unternehmen, die unsere Werte teilen und Interesse an Gesundheit, Austausch und der Weiterentwicklung der Noni-Pflanze haben.

Was kostet ein Anteil, und wie viele muss ich zeichnen?

Ein Genossenschaftsanteil beträgt 100 €. Natürliche Personen zeichnen mindestens einen Anteil, Selbständige, Landwirte, Ein-Personen-Unternehmen und Vereine mindestens fünf, Kapitalgesellschaften mindestens zehn.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Du nutzt die Angebote der Genossenschaft, nimmst an den Generalversammlungen teil, stellst Anträge und übst Dein Stimmrecht aus — nach dem Grundsatz „ein Mitglied, eine Stimme“. Außerdem kannst Du Abschriften des Jahresabschlusses und der Satzung verlangen.

Welche Pflichten habe ich?

Jedes Mitglied unterstützt die Genossenschaft nach seinen Möglichkeiten, hält die Satzung und die Beschlüsse der Generalversammlung ein und zahlt die gezeichneten Anteile rechtzeitig ein.

Geld und Risiko

Was passiert mit dem Geld aus den Anteilen?

Es dient dem Aufbau, Wachstum und der Weiterentwicklung der Genossenschaft — inklusive Produkte, Forschung, Qualitätssicherung, Infrastruktur und Projekten.

Wofür werden Gewinne verwendet?

Ein Teil des Gewinns kann laut Satzung an die Mitglieder ausgeschüttet werden — ob und in welcher Höhe, beschließt die Generalversammlung auf Basis des Geschäftsergebnisses. Ein weiterer Teil fließt in Projekte, Forschung, Entwicklung und soziale Initiativen.

Welches Risiko trage ich?

Im Fall einer Liquidation oder Insolvenz haftest Du ausschließlich mit Deinem eingezahlten Geschäftsanteil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Wie kann ich kündigen?

Zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Kündigungsfrist per eingeschriebenem Brief — erstmals zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres Deiner Mitgliedschaft. Maßgeblich ist das Postaufgabedatum.

Bekomme ich meine Einlage zurück?

Ja. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird Dein Geschäftsguthaben auf Basis des von der Generalversammlung festgestellten Jahresabschlusses ausgezahlt. Rücklagen gehören nicht zum auszahlungsfähigen Guthaben; die Auszahlung erfolgt frühestens ein Jahr nach dem Ausscheiden.

Austausch und Angebote

Welche Informationen und Angebote erhalte ich?

Mitglieder erhalten Einladungen zur Generalversammlung, Produktinformationen und Neuigkeiten direkt per E-Mail. Dazu kommen Schulungen, Workshops, Fachvorträge und Informationsveranstaltungen — online und vor Ort.

Wo finde ich die Produkte?

Das gesamte NUI Sortiment findest Du im NUI Shop auf nui-vital.com.

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