Mitglied werden

Mitglied der NUI Genossenschaft kann jede und jeder werden — Privatpersonen genauso wie Vereine und Unternehmen. Du zeichnest mindestens einen Genossenschaftsanteil und gehörst dazu: mit Stimme, Gemeinschaft und Zugang zur Welt von NUI.

Deine Vorteile als Mitglied

  • Mitbestimmung: Ein Mitglied, eine Stimme — unabhängig von der Zahl Deiner Anteile. Du nimmst an der Generalversammlung teil, stellst Anträge und stimmst ab.
  • Gemeinschaft: Austausch mit gesundheitsorientierten Menschen, Vereinen und Unternehmen — bei Veranstaltungen, Schulungen und Workshops.
  • Wissen: Produktinformationen, Fachvorträge und Einblicke in Forschung und Herstellung.
  • Sinn: Dein Anteil arbeitet für Forschung, Bildung und nachhaltige Produkte.
  • Beteiligung: Ein Teil des Gewinns kann laut Satzung an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Ob und in welcher Höhe, beschließt die Generalversammlung auf Basis des Geschäftsergebnisses.

Anteile und Mindestzeichnung

Ein Genossenschaftsanteil beträgt 100 € und ist bei Unterzeichnung der Beitrittserklärung einzuzahlen.

Wer Mindestanzahl Investition
Natürliche Personen 1 Anteil ab 100 €
Selbständige, Landwirte, EPU, Vereine 5 Anteile ab 500 €
Kapitalgesellschaften 10 Anteile ab 1.000 €

So läuft Dein Beitritt

  1. Beitrittserklärung ausfüllenhier herunterladen (PDF). Eine komfortable Online-Strecke ist in Arbeit.
  2. Unterschrieben an uns senden — per Post an NUI Genossenschaft, Schulgasse 70, 6850 Dornbirn, oder eingescannt an office@nui-genossenschaft.com. Anteile auf das in der Erklärung genannte Konto einzahlen.
  3. Aufnahmebeschluss — mit dem Beschluss des Vorstands bist Du Mitglied, mit allen Rechten und Deiner Stimme.

Gut zu wissen

  • Risiko: Du haftest ausschließlich mit Deinen gezeichneten Anteilen — eine Nachschusspflicht besteht nicht.
  • Kündigung: Zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist (per eingeschriebenem Brief), erstmals zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres Deiner Mitgliedschaft.
  • Einlage: Nach dem Ausscheiden wird Dein Geschäftsguthaben auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses ausgezahlt.

Alle Details regelt die Satzung (PDF).


Für Praxen, Vereine und Unternehmen

Du führst eine Praxis, einen Verein oder ein Unternehmen im Gesundheitsbereich und siehst eine Möglichkeit für eine Partnerschaft mit der NUI Genossenschaft? Wir freuen uns auf das Gespräch.

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